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SKM-GARTENBERATUNG-PLANUNG GARTENBAU-MEISTER-TECHNIKER GÜNTER MÜLLER  
 
  Baumschutzverordnung Hessen 19.04.2025 19:15 (UTC)
   
 

Baumschutz Verordnung Hessen
Eine Baumschutzverordnung verbietet geschützte Bäume zu
entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich
zu verändern.
Das Bundesnaturschutzgesetz bietet die Möglichkeit, in
bestimmten Gebieten den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken
oder anderen Landschaftsbestandteilen unter Schutz zu stellen.
Die Länder haben in ihren Naturschutz-bzw. Landschaftspflegegesetzen diese
Möglichkeit aufgegriffen und die Gemeinden oder Kreisverwaltungs-behörden
zum Erlass von solchen Baumschutzverordnungen ermächtigt.

Aber was muss beachtet werden?

Berührung bekommt man damit wenn man etwas an seinem
Baumbestand ändern will. Nicht nur Baumentfernung, auch der
Schnitt ist bei bestimmten Bäumen verboten.
Geschützt sind Bäume, die in einem Meter Höhe einen Stammumfang
(Achtung: Umfang -nicht Durchmesser) von 100 cm und mehr haben.
Liegt der Kronenansatz tiefer als ein Meter, gilt der Stammumfang
unter Kronenansatz.
Bei langsam wachsenden Gehölzen, wie Eiben, Zypressen,
Buchsbaum, Maulbeerbaum, Hainbuche, Zierkirsche, Stechpalme,
Rotdorn, ab Stammumfang von mehr als 50 cm.

Ausnahmen: Obstbäume (außer Walnuss-und Esskastanienbäume,
Einzelobstbäume und Obstbäume in Reihen oder Gruppen wenn sie
landschaftsprägende Funktion haben) und Bäume im Wald.
Es gibt weitergehende Schutzvorschriften z.B. aus
Bebauungsplänen etc.

Bei Fragen zum Baumschutz wenden Sie sich am besten an die
zuständige Ortspolizeibehörde im Rathaus oder an den
Baumschutzverordneten im Rathaus. Oft ist die Verordnung auch
schon online zu lesen oder als pdf herunterzuladen.

Tendenziell gilt:
. es werden meistens nur die Bäume und nicht auch die Hecken
unter Schutz gestellt
. der Schutz gilt für Laub- wie für Nadelbäume, aber nicht für
Obstbäume und nicht für Bäume in Baumschulen
. der Schutz ist immer von einem gewissen Stammumfang
abhängig: meist ab 80 cm Umfang in einer Höhe von 1 m
. in aller Regel werden auch die Bäume in öffentlichen
Grünanlagen unter Schutz gestellt
. alle VO verbieten die Beseitigung oder Beschädigung der
geschützten Bäumen
. alle VO sehen in der Verletzung der Schutzbestimmungen eine
Ordnungswidrigkeit und drohen dafür hohe Geldbußen von bis
zu 25.000 Euro oder 50.000 Euro an
. alle VO sehen die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung vor
(aus Gründen des allgemeinen Wohls, zur Vermeidung von
Härten, zur Beseitigung kranker Bäume, Sicherheitsfällung,
Fällung von Gefahren Bäumen, auch hier ist oft der Nachweis
nötig welche Gefahren von den Bäumen ausgehen.)
. alle VO sehen vor, dass bei einem Verstoß gegen die
Schutzbestimmungen oder bei Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung eine Ersatzpflanzung auf Kosten des
Grundbesitzers angeordnet werden kann.

Hessische Städte und Gemeinden mit Baumschutz Verordnung
Angaben ohne Gewähr, Auskunft erteilt Ihnen die Gemeinde oder
Stadtverwaltung.

Fragen kostet nix, Bäume fällen ohne Genehmigung schon.

Sortiert nach PLZ
60468 Frankfurt
61118 Bad Vilbel
61169 Friedberg
61184 Karben
61231 Bad Nauheim
61250 Usingen
61348 Bad Homburg
61381 Friedrichsdorf
61389 Schmitten im Taunus
61440 Oberursel im Taunus
61462 Königstein im Taunus
61476 Kronberg
63065 Offenbach am Main
63110 Rodgau
63128 Dietzenbach
63150 Heusenstamm
63165 Mühlheim am Main
63179 Obertshausen
63225 Langen
63263 Neu - Isenburg
63303 Dreieich
63322 Rödermark
63450 Hanau
63477 Maintal
63526 Erlensee
63571 Gelnhausen
63607 Wächtersbach
63654 Büdingen
63667 Nidda
63739 Aschaffenburg
63755 Alzenau
63785 Obernburg
63897 Miltenberg
64283 Darmstadt
64331 Weiterstadt
64342 Seeheim - Jugenheim
64367 Mühltal Hessen
64521 Groß - Gerau
64560 Riedstadt
64625 Bensheim
64646 Heppenheim
64711 Erbach
64720 Michelstadt
64807 Dieburg
64832 Babenhausen
65183 Wiesbaden
65232 Taunusstein
65307 Bad Schwalbach
65343 Eltville
65375 Östrich - Winkel
65385 Rüdesheim am Rhein
65428 Rüsselsheim
65451 Kelsterbach
65510 Idstein
65549 Limburg
65582 Diez
65719 Hofheim am Taunus
65760 Eschborn Taunus
65779 Kelkheim Taunus
65795 Hattersheim am Main
65812 Bad Soden
65843 Sulzbach

Auszug aus der Frankfurter Baumschutzsatzung als Beispiel.
Quelle Baumportal.de für evtl. Fehler erbitten wir Ihre Information
Baumschutzsatzung Bäume im bebauten Bereich (Innenbereich)
werden, mit wenigen Ausnahmen, durch die Baumschutzsatzung geschützt.
Die Baumschutzsatzung gilt für Laubbäume, Ginkgobäume
und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm
und für Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm.
Der Umfang wird in 1 Meter Höhe gemessen. Es ist verboten, diese Bäume
zu fällen oder zu zerstören.

Die Baumschutzsatzung gilt nicht für:
. Bäume im Wald;
. Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in
öffentlich gewidmeten
Straßen;
. Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck
dienen;
. Obstbäume, mit Ausnahme von Walnussbäumen.

Anträge für Baumfällgenehmigungen können beim Umweltamt
gestellt werden – siehe Formular Baumfällantrag.
Eine Baumfällgenehmigung wird erteilt, wenn die in § 3(1) der
neuen Baumschutzsatzung aufgeführten Gründe vorliegen. Der
vollständige Gesetzestext der am 25. Februar 2004 in Kraft getretenen
Baumschutzsatzung ist zum Herunterladen als pdf- hinterlegt
Dokument angefügt.
 
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte die
Wirksamkeit der Satzung am 18. Dezember 2006.


 
 
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DER WEG ZU IHREM TRAUMGARTEN
Glücklich, wer auf einem unberührten Stück Land einen Garten anlegen kann. Aber meistens sieht es anders aus.
Wer ein Haus gebaut hat, wünscht sich einen schönen Garten rundherum. Das Grundstück, auf dem er entstehen soll, zeigt meist ein trostloses Bild: Aufgewühlte grau-braune Schollen mit traurigen Resten von Grün. Der dringendste Wunsch heißt dann: Der Garten soll schnell dicht sein! Doch das kann teuer werden. Nach fünf Jahren muss die Hälfte wieder heraus, weil Bäume und Sträucher keinen Platz mehr haben und sich unterirdisch umbringen. Auf dem Weg zu Ihrem Wunschgarten brauchen Sie eine wichtige Gärtner-Tugend: Geduld. Bei guter Planung sparen Sie Kosten und können sich daran erfreuen, wie Ihr Garten allmählich wächst und gedeiht.

Bevor Sie die Pflanzen für den langersehnten Garten kaufen, sollten Sie dem Boden Ihre Aufmerksamkeit widmen.
Fragen Sie SKM 06083-941035 oder 0178-8826775

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  GARTENTIPPS JULI 2021
Rittersporn, Ziersträucher, Gladiolen, Rasen, Tulpen, Stauden, Baumschnitt, Efeu, Dahlien, Blumenzwiebeln, Düngung, Bodendecker.
Vom Stutzen der Efeuwände bis zum Kompostieren von Rasenschnitt: Im Juli braucht der Ziergarten weiterhin viel Aufmerksamkeit.

RITTERSPORN: RÜCKSCHNITT FÜR ZWEITE BLÜTE
Rittersporn, Katzenminze, Steppen-Salbei und einige andere Staudenarten bilden nach kräftigem Rückschnitt im Spätsommer neue Blüten. Schneiden Sie die Pflanzen etwa eine Handbreit über dem Boden zurück, sobald die ersten Blüten verwelkt sind. Anschließend werden sie gedüngt und gewässert, damit sie neue Kräfte mobilisieren können.

ASTILBEN REGELMÄSSIG GIESSEN
Astilben werden schnell unansehnlich, wenn sie unter Wassermangel leiden: Die Blüten verfärben sich bräunlich und auch die Blätter trocknen vom Rand her ein. Setzen Sie die Pflanzen daher nur an ausreichend feuchte Standorte und wässern Sie sie bei Trockenheit regelmäßig.

FRISCH GEPFLANZTE BODENDECKER ZURÜCKSCHNEIDEN
Wenn Sie im Frühling Bodendecker wie Cotoneaster, Efeu oder Johanniskraut gepflanzt haben, sollten Sie diese spätestens Anfang Juli kräftig zurückschneiden. Grund: Die Triebe verzweigen sich besser und bilden schneller einen dichten Teppich, durch den kaum noch Unkraut durchkommt.

SOMMERZWIEBELN DÜNGEN
Gladiolen, Dahlien und andere sommerblühende Zwiebel- und Knollenpflanzen brauchen genügend Nährstoffe, da ihre Vegetationszeit relativ kurz ist. Düngen Sie die Pflanzen am besten Anfang Juli mit einem schnell wirkenden mineralischen Volldünger.
SOMMERFLIEDER: VERBLÜHTES ABSCHNEIDEN
Entfernen Sie gegen Ende des Monats beim Sommerflieder die ersten verblühten Rispen. Damit regen Sie die Pflanze zur Bildung neuer, blühender Seitentriebe an.

LETZTE DÜNGUNG
Im Juli sollten Sie Ihre Rosen ein letztes Mal düngen, damit die Zweige Zeit haben, vor dem Winter auszureifen. Ist kein Regen zu erwarten, sollte man ausgiebig wässern, damit der Dünger sich auflöst und in den Wurzelbereich eindringen kann. Organischer Dünger wird leicht in den Boden eingeharkt.

EFEU ZURÜCKSCHNEIDEN
Der Efeu ist sehr wuchsfreudig und kann bei günstiger Witterung innerhalb einer Saison ein Fenster zuwuchern. Schneiden Sie die neuen Triebe der Kletterpflanze daher bei Bedarf mehrmals im Jahr mit einer Garten- oder Heckenschere zurück.

STAUDEN VERKLEINERN
Ausbreitungsfreudige Stauden wie der Gold-Felberich oder die Goldrute müssen oft schon während der Saison verkleinert werden, damit sie andere Beetstauden nicht bedrängen. Stechen Sie mit einem scharfen Spaten von allen Seiten einige Stücke vom Wurzelballen ab. Diese können Sie anschließend zurückschneiden und neu einpflanzen.

RASEN WÄSSERN
Im Juli kommt es immer wieder zu längeren Trockenperioden. Achten Sie deshalb darauf, dass der Rasen genügend Wasser bekommt, da er sonst leicht verbrennt und dauerhaft geschädigt werden kann. Lassen Sie den Regner bei Trockenheit etwa alle drei Tage für eine Stunde laufen. Faustregel: Lieber selten und viel wässern, als oft und wenig.

RASENSCHNITT KOMPOSTIEREN
Wenn Sie Rasenschnitt falsch kompostieren, fault er leicht und verbreitet einen unangenehmen Geruch. Mischen Sie mit einem Häcksler zerkleinerte Äste und Zweige unter, um die Durchlüftung zu fördern. Weiterer Vorteil: Der stickstoffreiche Rasenschnitt beschleunigt die Zersetzung der Holzreste. Da Strauchschnitt nur im Herbst und Winter in größeren Mengen anfällt, sollten Sie die abgeschnittenen Äste und Zweige bis zur Mähsaison neben dem Kompost lagern.

BART-IRIS PFLANZEN
Von Ende Juli bis Ende September ist Pflanzzeit für die prächtige Bart-Iris (Iris barbata). Der günstigste Termin ist etwa vier Wochen nach der Blüte, die je nach Sorte von Mai bis Juni andauert. Heben Sie ein Pflanzloch aus, formen Sie in der Mitte einen kleinen Hügel und setzen Sie den Wurzelstock (Rhizom) darauf. Breiten Sie die Wurzeln nach allen Seiten aus und schütten Sie das Pflanzloch zu. Das Rhizom darf danach nur fingerdick mit Erde bedeckt sein.

TULPENZWIEBELN EINLAGERN
Tulpen sind langlebiger, wenn man sie im Sommer nach der Blüte ausgräbt und bis zum Einpflanzen im Herbst kühl und trocken lagert. Warten Sie mit dem Ausgraben, bis das Laub vergilbt ist und trennen Sie eventuell gebildete Tochterzwiebeln vorsichtig ab.

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