SKM-GARTENBAUBERATUNG, -BEGLEITUNG und PLANUNG GARTENBAU-MEISTER GÜNTER MÜLLER
SKM-GARTENBERATUNG-PLANUNG GARTENBAU-MEISTER-TECHNIKER GÜNTER MÜLLER  
 
  GARTENRECHT 12.05.2024 16:47 (UTC)
   
 

Wir werden hier eine Sammlung von Gesetzestexten, die Haus und Garten betreffen, aufbauen:

Schauen Sie von Zeit zu Zeit bei uns vorbei -Sie werden immer etwas Neues finden !!!





Nachbarrechtsgesetz Hessen

30.07.2014
Infodienst Recht und Steuern der LBS
Fachmann zum Rückschnitt der grenzübergreifenden Bäume bestellt
Ein Grundstückseigentümer hatte alles versucht, was man nur versuchen  kann, um seinen Nachbarn zum Beschneiden der über die gemeinsame  Grenze herausragenden Bäume zu bewegen. Er nahm mehrfach mündlich  Kontakt auf, er stellte seine Forderungen schriftlich. Doch nichts geschah,  der Betroffene reagierte einfach nicht.
Die Äste ragten zum Teil bis sieben Meter herüber
Die Äste an der 100 Meter langen gemeinsamen Grundstücksgrenze ragten zum Teil bis sieben Meter herüber und sorgten für einen starken Nadel- und Laubbefall. Schließlich wollte der Geschädigte nicht länger warten.
Arbeiten zum Preis von über 6.000 Euro
Er bestellte einen professionellen Baumdienst, der die Arbeiten zum Preis von über 6.000 Euro vornahm. Die Rechnung sandte er an den widerspenstigen Eigentümer der Bäume.
Betroffene musste für die Arbeiten aufkommen
Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS musste der Betroffene für die Arbeiten aufkommen. Der Nachbar habe ihn durch den Auftrag an die Firma von einer Verbindlichkeit befreit, die eigentlich ihn betroffen habe. Wegen der Höhe des Betrages hatte das Gericht keine Bedenken, das sei angemessen. (Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 3 U 631/13)

Muss mit Bambus ein Grenzabstand eingehalten werden?

Bambus darf nicht wie etwa Sonnenblumen direkt an die Grenze gepflanzt werden. Für Bambus gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere Hecken. Ausschlaggebend für die nachbarrechtlichen Abstandsvorschriften ist nämlich, ob die jeweilige Pflanze verholzt - was beim Bambus der Fall ist. Denn auch wenn in der Botanik der Bambus den Gräsern zugeordnet wird, ist diese Einordnung für die rechtliche Wertung nicht bindend. Im Sinne der nachbarrechtlichen Vorschriften ist Bambus ein "Gehölz". (Amtsgericht Schwetzingen, Az. 51 C 39/00)


 921 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen

Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteile beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört.


§ 923 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Grenzbaum

(1) Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.

(2) 1Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen. 2Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last. 3Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, hat jedoch die Kosten allein zu tragen, wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigentum. 4Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann.

(3) Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch. 

Lästige Winterpflicht

Vermieter oder Eigenheimbesitzer trifft im Winter in der Regel die Räum- und Streupflicht. Denn die Gemeinden wälzen dies Winterpflichten häufig durch Satzungen auf die Anwohner ab. Im Allgemeinen beginnt die Räum- und Streupflicht mit dem morgendlichen Verkehr um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Ausnahmen gelten aber beispielsweise, wenn der Gehsteig stark genutzt wird. Bei Schnee- und Eisglätte müssen alle Wege, Parkplätze oder Hauszugänge, die zum Grundstück gehören, gefahrlos begangen werden können. Dies gilt auch für öffentliche Gehwege. Bei Bürgersteigen muss nicht die gesamte Fläche geräumt werden! Es reicht ein Streifen aus, auf dem zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Anders jedoch im Innenbereich von Großstädten: Wegen des hohen Publikumsverkehrs muss regelmäßig der gesamte Gehweg geräumt und gestreut werden. Einzelheiten zur Räum- und Streupflicht oder der zeitliche Rahmen der Streupflicht sind meist in den Gemeindesatzungen nachzulesen.


Sicherheit geht vor

Es muss nicht nur erst dann gestreut werden, wenn sich Glätte bildet. Es gibt auch vorbeugende Sicherungspflichten (OLG Brandenburg; Az.: 5 U 86/06). Diese bestehen bereits zum Zeitpunkt, in dem Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden zum Auftreten von Glätte kommen wird. Unter Umständen muss also bereits am Abend zuvor gestreut werden. Es müssen allerdings hinreichend konkrete Umstände vorliegen, dass genau an dieser Stelle Glättegefahr besteht. Allgemeine Angaben in einem Wetterbericht für ganz Deutschland reichen hierfür alleine nicht aus.

 

Darf ich meinen Baum fällen?

 

Wer einen Garten sein eigen nennt, der ist auch Eigentümer der auf seinem Grund und Boden stehenden Bäume. Das heißt aber noch lange nicht, dass er mit seinem Eigentum machen darf was er will. Denn Bäume stehen seit jeher unter einem besonderen Schutz. Auch heute kann sich strafbar machen, wer unberechtigt einen Baum fällt. Galt der gefällte Baum als Naturdenkmal muss man nach § 304 BGB mit einer Gefängnisstraße von bis zu drei Jahren rechnen. Auch die Bußgelder haben es bisweilen in sich. Wer bei einem alten Baum nur einen Ast absägt, kann sich schon einen Bußgeldbescheid einhandeln. Wer einen Baum fällen möchte, muss also auch heute noch vieles beachten: die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, den Geltungsbereich einer Baumschutzverordnung, das Bundeswaldgesetz oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften. Manchmal muss auch der Nachbar dem Fällen zustimmen. Wirklich unproblematisch ist nur das Fällen von kleinen Bäumchen, die nur wenige Jahre alt sind. Der sicherste Weg ist deshalb der Gang zu Behörde. Wer das Fällen anzeigt und eine Erlaubnis erhält, riskiert keinen Ärger mit der Polizei oder gar ein Bußgeld. Sogar der Bundesgerichtshof vertritt ausdrücklich die Auffassung, dass es einem Grundstückseigentümer, der seinen Garten umgestalten will, zuzumuten ist sich bei der Gemeinde entsprechend zu informieren.

Sondernutzungsrecht berechtigt nicht zum Bäume fällen!

Zurückhaltend sollte der Besitzer einer Eigentumswohnung mit dem Fällen eines Baumes sein, auch wenn er ein Sondernutzungsrecht an "seinem" Gartenanteil hat. Maßnahmen über die Instandhaltung und Instandsetzung eines Baumes hinaus darf der Besitzer nicht treffen. Auf der Eigentümerversammlung muss von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden, dass ein ganz bestimmter Baum gefällt wird. Wer eigenmächtig einen Baum fällt, macht sich schadensersatzpflichtig.

Der Grenzbaum: Steht ein Baum unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, spricht man von einem Grenzbaum. Die gedachte Grenzlinie muss aber unbedingt an der Stelle aus der der Baum aus dem Boden tritt, noch durch den Stamm verlaufen. Auf die Wurzeln kommt es nicht an! An einem Grenzbaum haben die Nachbarn Miteigentum. Wird der Grenzbaum gefällt, ohne dass vorher die Zustimmung des Nachbarn eingeholt wurde, kann man sich Schadensersatzpflichtig machen. Ein Grenzbaum darf übrigens dann nicht gefällt werden, wenn er als Grenzzeichen dient und den Umständen des Einzelfalles nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann.

Baumschutzverordnung

Die meisten Gemeinden haben Baumschutzverordnungen erlassen, die es verbieten, Bäume und Sträucher ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter zurückzuschneiden oder zu fällen. Das Entfernen von Wurzeln oder von Ästen und ganzen Sträuchern ist dadurch sehr eingeschränkt worden. Es besteht zwar die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese Genehmigungen werden in der Praxis aber nur selten erteilt, zum Beispiel bei kranken Bäumen oder wenn der Baum umzustürzen droht. Bei anderen Beeinträchtigungen gibt es in der Regel keine Ausnahmegenehmigung. Das bedeutet, dass sowohl der Grundstückseigentümer als auch der Nachbar keine Veränderungen vornehmen dürfen. Informieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Gemeinde über die Rechtslage. Holen Sie sich im Zweifel eine Genehmigung ein um unnötigen Ärger oder gar ein Ordnungsgeld zu vermeiden.



 
  NAVIGATION
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

***MEISTERBETRIEB***
  Ộ MITARBEITER-LOGIN
Benutzername:
Kennwort:
  GARTENPLANUNG-IDEENSCHMIEDE
DER WEG ZU IHREM TRAUMGARTEN
Glücklich, wer auf einem unberührten Stück Land einen Garten anlegen kann. Aber meistens sieht es anders aus.
Wer ein Haus gebaut hat, wünscht sich einen schönen Garten rundherum. Das Grundstück, auf dem er entstehen soll, zeigt meist ein trostloses Bild: Aufgewühlte grau-braune Schollen mit traurigen Resten von Grün. Der dringendste Wunsch heißt dann: Der Garten soll schnell dicht sein! Doch das kann teuer werden. Nach fünf Jahren muss die Hälfte wieder heraus, weil Bäume und Sträucher keinen Platz mehr haben und sich unterirdisch umbringen. Auf dem Weg zu Ihrem Wunschgarten brauchen Sie eine wichtige Gärtner-Tugend: Geduld. Bei guter Planung sparen Sie Kosten und können sich daran erfreuen, wie Ihr Garten allmählich wächst und gedeiht.

Bevor Sie die Pflanzen für den langersehnten Garten kaufen, sollten Sie dem Boden Ihre Aufmerksamkeit widmen.
Fragen Sie SKM 06083-941035 oder 0178-8826775

***Besuchen Sie auch unsere neue Homepage für ökologische Katzenkratzbäume***
www.SKM-Cat-Adventure.de
  GARTENTIPPS JULI 2021
Rittersporn, Ziersträucher, Gladiolen, Rasen, Tulpen, Stauden, Baumschnitt, Efeu, Dahlien, Blumenzwiebeln, Düngung, Bodendecker.
Vom Stutzen der Efeuwände bis zum Kompostieren von Rasenschnitt: Im Juli braucht der Ziergarten weiterhin viel Aufmerksamkeit.

RITTERSPORN: RÜCKSCHNITT FÜR ZWEITE BLÜTE
Rittersporn, Katzenminze, Steppen-Salbei und einige andere Staudenarten bilden nach kräftigem Rückschnitt im Spätsommer neue Blüten. Schneiden Sie die Pflanzen etwa eine Handbreit über dem Boden zurück, sobald die ersten Blüten verwelkt sind. Anschließend werden sie gedüngt und gewässert, damit sie neue Kräfte mobilisieren können.

ASTILBEN REGELMÄSSIG GIESSEN
Astilben werden schnell unansehnlich, wenn sie unter Wassermangel leiden: Die Blüten verfärben sich bräunlich und auch die Blätter trocknen vom Rand her ein. Setzen Sie die Pflanzen daher nur an ausreichend feuchte Standorte und wässern Sie sie bei Trockenheit regelmäßig.

FRISCH GEPFLANZTE BODENDECKER ZURÜCKSCHNEIDEN
Wenn Sie im Frühling Bodendecker wie Cotoneaster, Efeu oder Johanniskraut gepflanzt haben, sollten Sie diese spätestens Anfang Juli kräftig zurückschneiden. Grund: Die Triebe verzweigen sich besser und bilden schneller einen dichten Teppich, durch den kaum noch Unkraut durchkommt.

SOMMERZWIEBELN DÜNGEN
Gladiolen, Dahlien und andere sommerblühende Zwiebel- und Knollenpflanzen brauchen genügend Nährstoffe, da ihre Vegetationszeit relativ kurz ist. Düngen Sie die Pflanzen am besten Anfang Juli mit einem schnell wirkenden mineralischen Volldünger.
SOMMERFLIEDER: VERBLÜHTES ABSCHNEIDEN
Entfernen Sie gegen Ende des Monats beim Sommerflieder die ersten verblühten Rispen. Damit regen Sie die Pflanze zur Bildung neuer, blühender Seitentriebe an.

LETZTE DÜNGUNG
Im Juli sollten Sie Ihre Rosen ein letztes Mal düngen, damit die Zweige Zeit haben, vor dem Winter auszureifen. Ist kein Regen zu erwarten, sollte man ausgiebig wässern, damit der Dünger sich auflöst und in den Wurzelbereich eindringen kann. Organischer Dünger wird leicht in den Boden eingeharkt.

EFEU ZURÜCKSCHNEIDEN
Der Efeu ist sehr wuchsfreudig und kann bei günstiger Witterung innerhalb einer Saison ein Fenster zuwuchern. Schneiden Sie die neuen Triebe der Kletterpflanze daher bei Bedarf mehrmals im Jahr mit einer Garten- oder Heckenschere zurück.

STAUDEN VERKLEINERN
Ausbreitungsfreudige Stauden wie der Gold-Felberich oder die Goldrute müssen oft schon während der Saison verkleinert werden, damit sie andere Beetstauden nicht bedrängen. Stechen Sie mit einem scharfen Spaten von allen Seiten einige Stücke vom Wurzelballen ab. Diese können Sie anschließend zurückschneiden und neu einpflanzen.

RASEN WÄSSERN
Im Juli kommt es immer wieder zu längeren Trockenperioden. Achten Sie deshalb darauf, dass der Rasen genügend Wasser bekommt, da er sonst leicht verbrennt und dauerhaft geschädigt werden kann. Lassen Sie den Regner bei Trockenheit etwa alle drei Tage für eine Stunde laufen. Faustregel: Lieber selten und viel wässern, als oft und wenig.

RASENSCHNITT KOMPOSTIEREN
Wenn Sie Rasenschnitt falsch kompostieren, fault er leicht und verbreitet einen unangenehmen Geruch. Mischen Sie mit einem Häcksler zerkleinerte Äste und Zweige unter, um die Durchlüftung zu fördern. Weiterer Vorteil: Der stickstoffreiche Rasenschnitt beschleunigt die Zersetzung der Holzreste. Da Strauchschnitt nur im Herbst und Winter in größeren Mengen anfällt, sollten Sie die abgeschnittenen Äste und Zweige bis zur Mähsaison neben dem Kompost lagern.

BART-IRIS PFLANZEN
Von Ende Juli bis Ende September ist Pflanzzeit für die prächtige Bart-Iris (Iris barbata). Der günstigste Termin ist etwa vier Wochen nach der Blüte, die je nach Sorte von Mai bis Juni andauert. Heben Sie ein Pflanzloch aus, formen Sie in der Mitte einen kleinen Hügel und setzen Sie den Wurzelstock (Rhizom) darauf. Breiten Sie die Wurzeln nach allen Seiten aus und schütten Sie das Pflanzloch zu. Das Rhizom darf danach nur fingerdick mit Erde bedeckt sein.

TULPENZWIEBELN EINLAGERN
Tulpen sind langlebiger, wenn man sie im Sommer nach der Blüte ausgräbt und bis zum Einpflanzen im Herbst kühl und trocken lagert. Warten Sie mit dem Ausgraben, bis das Laub vergilbt ist und trennen Sie eventuell gebildete Tochterzwiebeln vorsichtig ab.

© 1998-2021 SKM-GaLaBau Günter Müller Goldhecker Weg 6, D-61276 Weilrod Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden